Werkvertragsrecht

Werkvertragsrecht

Das Werkvertragsrecht begleitet die Beteiligten insbesondere am Bau. Einen Werkvertrag schließen sowohl der Bauherr mit dem Baubetrieb (Handwerker oder Generalunternehmer) als auch der Baubetrieb mit seinen Nachauftragnehmern.

  • Abschluss und Inhalt des Werkvertrages
  • Besonderheiten beim Nachunternehmervertrag
  • Rechtsfolgen bei Geltung der VOB
  • Haftung für mangelhafte Werkleistung: Geltendmachung und Abwehr von Mängelrechten des Auftraggebers; gemeinschaftliche Haftung mehrerer Baubeteiligter und Mitverantwortung des Bauherrn, Anrechnung von Sowieso-Kosten und Vorteilsausgleich

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